AGB
1. Allgemeines
1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen der Klasse 4 Dental GmbH (nachfolgend „Klasse 4“) gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen soweit nicht zwischen dem Besteller und Klasse 4 schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
1.2 Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen sind nicht verbindlich, wenn sie von Klasse 4 nicht schriftlich bestätigt werden und gelten in jedem Fall nur für die Bestellung, für die sie getroffen wurden.
1.3 Abweichende Bedingungen des Bestellers finden keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn Klasse 4 den Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Angebote der Klasse 4 sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich.
2.2 Bei mündlicher oder schriftlicher Bestellung ist der Besteller 7 Tage an sein Angebot gebunden. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn Klasse 4 das Vertragsangebot nicht vorher abgelehnt hat.
3. Preise / Versandkosten
3.1 Alle Lieferungen erfolgen auf der Grundlage der jeweils gültigen Preisliste von Klasse 4.
3.2 Alle Preise verstehen sich in € und gelten ab Werk zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. In den Angebotspreisen sind Versandkosten nicht enthalten.
3.3 Bei Lieferungen an Endkunden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden Versandkosten in Höhe von 8,00 EUR je Verpackungseinheit berechnet, bei einem Bestellwert über 200 € (netto) erfolgt der Versand kostenfrei.
3.4 Alle öffentlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Zölle), die im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Vertrages außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anfallen, werden vom Besteller getragen.
4. Zahlungsbedingungen/Verzug
4.1 Rechnungen sind innerhalb 20 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Lieferungen außerhalb Deutschland erfolgen gegen Vorkasse.
4.2 Erteilt der Besteller Bankeinzugsermächtigung, gewährt Klasse 4 Skonto in Höhe von 2%. Klasse 4 ist berechtigt, den Rechnungsbetrag ab dem 3. Tag nach Rechnungsstellung einzuziehen.
4.3 Klasse 4 ist berechtigt weitere Lieferungen zurückzuhalten, wenn der Besteller mit Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist.
4.4 Gegen Forderungen von Klasse 4 kann nur mit solchen Forderungen aufgerechnet werden, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Bestellers sind ausgeschlossen.
5. Lieferung
5.1 Lieferzeitangaben von Klasse 4 sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes geregelt wird. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbe- reitschaft der Ware mitgeteilt oder die Ware an den Spediteur ausgeliefert wurde.
5.2 Verhindert höhere Gewalt (einschließlich Streik und Aussperrung, Betriebsstörungen durch Wasser, Feuer, Unwetter, Rohstoffmangel, gleichgültig, ob diese bei Klasse 4 oder bei einem Vertragspartner von Klasse 4 eintreten) die Lieferung, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch des Bestellers entsteht hierdurch nicht.
5.3 Klasse 4 ist zu Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können von Klasse 4 sofort in Rechnung gestellt werden.
6. Gefahrübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt auch im Falle der Versendung von Teillieferungen oder wenn Klasse 4 die Versendungskosten übernommen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller Eigentum von Klasse 4.
7.2 Solange die Ware nicht voll bezahlt ist, darf sie weder verpfändet noch zur Sicherheit an Dritte übereignet werden.
7.3 Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs veräußern und verarbeiten.
7.4 Jede Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Besteller oder Dritte erfolgt für Klasse 4. An neu entstehenden Sachen steht Klasse 4 das Miteigentum entsprechend dem Wert des Liefergegenstandes zu.
7.5 Der Besteller tritt bereits jetzt alle Forderungen aus einer Veräußerung an Klasse 4 zur Sicherung ihrer Ansprüche ab, unabhängig davon, ob der Gegenstand ohne oder nach Verarbeitung veräußert worden ist.
7.6 Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, solange Klasse 4 diese Einziehungsermächtigung nicht widerruft.
7.7 Klasse 4 verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Schätzwert der Sicherheiten im Zeitpunkt des Freigabeverlangens den Wert der zu sichernden Forderungen einschließlich der Kosten um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Forderung obliegt Klasse 4.
8. Ansprüche wegen Mängeln
8.1 Der Besteller hat die Ware nach Erhalt sofort auf Mängel zu untersuchen und Mängel unverzüglich gegenüber Klasse 4 schriftlich zu rügen. Werden Mängel erst im Rahmen der Verarbeitung oder Verwendung entdeckt (verdeckte Mängel), so sind diese unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige schriftliche Anzei- ge, so sind Ansprüche wegen solcher Mängel ausgeschlossen.
8.2 Keine Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen bei nur geringfügiger Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei Beschädigungen, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund unsachgemäßer Lagerung entstehen.
8.3 Bei Sachmängeln hat Klasse 4 das Recht nach ihrer Wahl die mangelhafte Ware nachzubessern oder neu zu liefern. Der Besteller kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn er Klasse 4 eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat und Klasse 4 innerhalb der zur Nacherfüllung angemessenen Frist nicht nachgebessert oder neu geliefert hat.
8.4 Das Recht des Bestellers Mängelansprüche geltend zu machen, verjährt in einem Jahr ab Lieferung der Ware.
8.5 Die Mängelansprüche des Bestellers sind vorbehaltlich der Regelung in Nr. 9 (Haftung) abschließend geregelt.
9. Haftung
9.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers gegen Klasse 4, ihre Organe, gesetzlichen Vertreter und/oder ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund, insbe- sondere wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten und/oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht soweit Klasse 4, ihre Organe, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und/oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Umfang der Haftung allerdings begrenzt auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens, wenn Klasse 4, ihren Organen, gesetzlichen Vertretern und/oder ihren Erfüllungsgehilfen nur einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt, wobei bei einfachen Erfüllungsgehilfen diese Begrenzung des Haftungsumfangs bei jeder Form der Fahrlässigkeit gilt.
9.2 Die Haftung ist ferner dann nicht begrenzt, wenn Klasse 4 nach dem Gesetz zwingend haftet, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz und/oder bei der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit.
10. Sonstiges
10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Augsburg. Klasse 4 kann auch am Sitz des Bestellers klagen.